Die Energiepreispauschale für Rentnerinnen und Rentner kommt
Dr. Tanja Machalet begrüßt den Beschluss des Bundeskabinetts, mit dem der Gesetzesentwurf zur Energiepreispauschale für Rentnerinnen und Rentner auf den Weg gebracht wird.
„Es war der Wunsch der SPD-Fraktion, dass wir auch diese Gruppe bei der Unterstützung angesichts der hohen Energiepreise nicht vergessen“, sagt die rentenpolitische Sprecherin der SPD im Bundestag. „Das dritte Entlastungspaket eröffnet uns nun die Möglichkeit.“
Zu Recht sei sie von Vielen aus dem Wahlkreis darauf angesprochen worden, warum die meisten Rentnerinnen und Rentner bei den ersten Entlastungsmaßnahmen noch nicht berücksichtigt worden sind. „Ich kenne die schwierige Situation der älteren Menschen gerade in unserer ländlichen Region, wo vor allem Frauen mit einer kleinen Rente zurechtkommen müssen“, so Machalet. Die einmalige Zahlung von 300 € soll daher noch vor Weihnachten bei allen, die am Stichtag 01.12.2022 Anspruch auf eine Rentenleistung der deutschen Rentenversicherung oder Versorgungsbezüge nach dem Beamtenversorgungsgesetz oder dem Soldatenversorgungsgesetz haben, ankommen. Sie ist anrechnungsfrei und wird somit auch nicht mit Sozialleistungen verrechnet. Sie ist außerdem pfändungsfrei.
Das parlamentarische Verfahren, in das der Gesetzesentwurf jetzt geht, wird so beschleunigt, dass die Auszahlung im Dezember auch gewährleistet ist.
Tanja Machalet weiß, dass jetzt mit Hochdruck an der Umsetzung der Maßnahmen aus dem dritten Entlastungspaket gearbeitet werden muss. Die geplante Erdgasumlage ist bereits gestoppt. Die Reduzierung der Umsatzsteuer auf Erdgas von 19 auf 7 % ist ebenfalls auf dem parlamentarischen Weg. „Ich bin sehr froh, dass wir unsere Bürgerinnen und Bürger in einem solchen Umfang entlasten können.“