Dr. Tanja Machalet MdB: „Die Koalition stärkt die Qualifizierung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern“
„Wir stärken die Weiterbildung Beschäftigter, indem wir die bestehenden Weiterbildungsmöglichkeiten vereinfachen und weiterentwickeln“, führt Machalet aus. Das bedeutet konkret: Es werden feste Förderhöhen eingeführt und die Weiterbildungsförderung grundsätzlich für alle Betriebe geöffnet. „Das ist vor allem interessant für die kleinen und mittelständischen Betriebe, die typisch sind für unsere Region“.
Mit dem Qualifizierungsgeld wird zudem eine neue Fördermöglichkeit geschaffen. Beschäftigte, deren Arbeitsplatz vom Strukturwandel betroffen ist, werden dadurch mit einer Qualifizierung dabei unterstützt, als Fachkräfte im Unternehmen zu bleiben und dort neue Aufgaben zu übernehmen. Voraussetzung für das Qualifizierungsgeld ist, dass ein nicht unerheblicher Teil der Beschäftigten im Unternehmen aufgrund des Strukturwandels einen Bedarf an Qualifizierung hat. Außerdem ist eine entsprechende Betriebsvereinbarung oder ein entsprechender betriebsbezogener Tarifvertrag erforderlich. Das Qualifizierungsgeld soll unabhängig von Betriebsgröße, Alter oder Qualifikation der Beschäftigten gezahlt und als Entgeltersatz in Höhe von 60 Prozent beziehungsweise 67 Prozent des Nettoentgelts, das durch die Weiterbildung entfällt, geleistet werden. „Das hilft nicht nur den Beschäftigten, sondern auch den Unternehmen“, ist Machalet überzeugt. „Viele Betriebe hier bei uns freuen sich über diese finanzielle Entlastung, weil es ihnen so leichter gemacht wird, ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Weiterqualifizierung zu ermöglichen.“ Die Wirtschaft ist an qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sehr interessiert, weil dies den Fortbestand des jeweiligen Unternehmens sichern hilft. Darauf wird Tanja Machalet immer wieder von Unternehmerinnen und Unternehmern aus ihrem Wahlkreis hingewiesen.
Ein zweiter wichtiger Bestandteil des Gesetzesentwurfes ist eine Ausbildungsgarantie. „Mit der Ausbildungsgarantie führen wir einen Rechtsanspruch auf einen außerbetrieblichen Ausbildungsplatz ein“, erläutert Tanja Machalet. „Außerdem führen wir ein gefördertes Berufsorientierungspraktikum und einen Mobilitätszuschuss ein, erleichtern die Teilnahme an Einstiegsqualifizierungen und öffnen die außerbetriebliche Berufsausbildung auch für marktbenachteiligte Jugendliche.“
Damit wird nach Überzeugung der Sozialdemokratin nicht nur diesen Jugendlichen eine Chance eröffnet, sondern auch dem Fachkräftemangel gerade in unserer ländlichen Region entgegengearbeitet. „Der jetzt vorgelegte Gesetzentwurf ist ein weiterer wichtiger Baustein in der Strategie der Ampel, den Wirtschaftsstandort zu stärken und zukunftsfähig zu machen“, stellt Tanja Machalet abschließend fest.