Postgesetz nach 27 Jahren reformiert

Dr. Tanja Machalet MdB: Verlässliche Versorgung zu guten Arbeitsbedingungen sichergestellt

In dieser Woche hat der Deutsche Bundestag das geltende Postgesetz grundlegend reformiert. Die aktuellen Regelungen stammen noch weitgehend aus dem Jahr 1997, einer Zeit, in der digitale Kommunikation und Onlinehandel noch in den Kinderschuhen steckten. Heute werden in Deutschland täglich 60 Millionen Briefe und 10 Millionen Pakete verschickt. Das zeigt, wie wichtig ein verlässlicher und bezahlbarer Post- und Paketservice für alle Bürgerinnen und Bürger ist.

„Der starke Rückgang der Briefmengen hat die Ausfinanzierung der flächendeckenden Versorgung mit qualitativ hochwertigen Postdienstleistungen vor große Herausforderungen gestellt. Mit den neuen Regelungen ist die Versorgung auch zukünftig gesichert. Das ist auch für Westerwald und Taunus eine richtig gute Nachricht“, sagt die heimische SPD-Bundestagsabgeordnete Dr. Tanja Machalet. Insbesondere weist sie darauf hin, dass die Infrastrukturvorgaben nicht reduziert werden und damit die Anzahl der Filialen und Briefkästen erhalten und eine Verteilung auf die gesamte Fläche gesichert bleibt.

Darüber hinaus müssen sich zukünftig alle Unternehmen in ein Anbieterverzeichnis bei der Bundesnetzagentur eintragen und werden vorab auf Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit und Fachkunde überprüft. „Als Sozialdemokratin freut es mich besonders, dass das neue Gesetz auch die bis jetzt nicht zufriedenstellenden Arbeitsbedingungen in der Paketbranche angeht. Mit dem neuen Anbieterverzeichnis wird endlich Transparenz in den Markt gebracht. Dass die Auftraggeber in die Pflicht genommen werden und ihre Subunternehmen regelmäßig kontrollieren müssen, ist ein weiterer wichtiger Schritt für bessere Arbeitsbedingungen in der Branche“, erläutert Machalet.

Hierzu werden auch die neuen Regelungen zum Umgang mit schweren Paketen beitragen. Neben einer Gewichtskennzeichnung müssen Pakete über 20 Kg zukünftig von zwei Personen zugestellt werden, außer es steht ein geeignetes technisches Hilfsmittel zur Verfügung. „Bis Ende des Jahres wird in einer Verordnung definiert, welche Hilfsmittel hierfür in Frage kommen. Eine Sackkarre kann das im fünften Stock ohne Fahrstuhl sicher nicht sein“, so Tanja Machalet mit Blick auf die