Bundestag stimmt für Grundgesetzänderung zum Schutz des Bundesverfassungsgerichts
Wer die Demokratie aushöhlen will, schleift zuerst die Unabhängigkeit der Justiz. Das haben wir mit der heutigen Entscheidung zum Schutz des Bundesverfassungsgerichtes vor Demokratiefein- den deutlich erschwert. Dass wir dies in einem breiten Konsens demokratischer Fraktionen geschafft haben, ist ein großer Erfolg und zeugt von der Bedeutung des höchsten deutschen Gerichts. Die gilt es zu schützen und abzusichern.
Mit den heute beschlossenen Gesetzentwürfen sichern wir die Handlungsfähigkeit des höchsten Gerichts im Grundgesetz ab und schützen es so gegen Angriffe antidemokratischer und illiberaler Kräfte.
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ist für unseren Rechtsstaat als Garant der freiheitlich-demokratischen Grundordnung unverzichtbar. Die Erfahrung in Europa und in anderen westlichen Demokratien lehrt uns, dass illiberale und autokratische Mehrheiten unabhängige Gerichte gezielt aushebeln und arbeitsunfähig machen, um ihre Agenda ohne Widerspruch durchzusetzen.
Was wir beschlossen haben:
Im Grundgesetz werden die Strukturen des Gerichts festgeschrieben, darunter etwa die Amtszeit der Richterinnen und Richter (zwölf Jahre) und deren Altersgrenze (68 Jahre), der Aufbau mit zwei Senaten mit je acht Richterinnen und Richtern, der Ausschluss der Wiederwahl nach zwölf Amtsjahren, die Bindungswirkung der Entscheidungen des Gerichts und die Geschäftsordnungsautonomie.