Reform der Notfallversorgung

Erste Lesung des Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung – SPD-Bundestagsabgeordnete Machalet begrüßt klare Verbesserungen 

Ein zentraler Bestandteil ist die bessere Vernetzung der beiden Notfallnummern 116117 (kassenärztlicher Notdienst) und 112 (Rettungsdienst). Durch diese Verknüpfung sowie die flächendeckende Einführung von Akutleitstellen sollen Patienten direkt in die passende Versorgungsebene geleitet werden.
Hierzu sollen flächendeckend Integrierte Notfallzentren (INZ) entstehen. Diese Zentren – bestehend aus Notaufnahmen, Notdienstpraxen und zentralen Ersteinschätzungsstellen – bieten eine umfassende Versorgung. Rund um die Uhr wird dort entschieden, ob Patienten ambulant behandelt oder in eine Klinik eingewiesen werden müssen. 

„Diese Reform ist ein großer Schritt in die richtige Richtung, sie verbessert die Notfallversorgung gerade in den ländlichen Regionen wie im Westerwald oder im Taunus erheblich. Mit der engen Zusammenarbeit der Akteure und der besseren Steuerung der Patientenströme sorgen wir dafür, dass jeder schnell die passende Hilfe bekommt“, betont Machalet. 

Auch die telemedizinische Versorgung und mobile Notdienste sollen ausgebaut werden, um die medizinische Erstversorgung rund um die Uhr sicherzustellen. Besonders immobile Patienten und Familien mit Kindern profitieren von diesen neuen Angeboten. 

Der Entwurf geht auf eine Vereinbarung im Koalitionsvertrag zurück und wird in den kommenden Wochen weiter beraten.